Seebestattungen finden nach erfolgter Einäscherung in wasserlöslichen Urnen statt.
Dabei wird die Urne über „rauem Grund“ nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. „Rauer Grund“ bezeichnet dabei ein Gebiet, in dem nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Seebestattungen müssen behördlich genehmigt werden. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Viele sehen im Wasser ein immer erreichbares Medium, das es den Trauernden gestattet, überall mit der Trauer und dem Gedenken umzugehen.